ich hol das Thema doch auch nochmal raus, da ich nach wie vor - auch nicht von dem Link - schlau werde, was nun gilt, wenn KEIN Buchstabe eingetragen ist. Ich lese überall, dass kein Buchstabe gleichbedeutend mit N ist, aber eine wirkliche Quelle außer Wikipedia (ohne Quellenangabe) konnte ich dazu auch nicht finden. Meine XS400 ist EZ 03/1980 (damit vor Einführung von P und E Buchstaben) und hat keinen Buchstaben im Brief eingetragen. Der wurde bei der Anmeldung auf mich einfach weggelassen, im alten Brief ist er noch drin. Lohnt es sich jetzt für mich im Amt Terror zu machen, dass sie mir einen neuen Brief ausstellen sollen, oder ist N tatsächlich gleichbedeutend mit "kein Buchstabe". Auf die +25db Toleranz würde ich ungern verzichten

Ein weiterer Punkt ist die Eintragung von nicht gekennzeichneten Endtöpfen. Ist dies mit dem Baujahr möglich, insofern ich mich innerhalb der 25db Toleranz bewege?