Sehr gut aufgemerkt, Mr. Homberg.
Marlo hat geschrieben:Solange dein Motorrad
nicht eine EG Zulassung hat reicht für Fernlicht und Blinker auch die Schalterstellung wenn es ersichtlich ist was eingeschaltet ist (z.B. Blinker links muss auch der Hebel links stehenbleiben und zum ausmachen wieder in die Mitte geschoben werden) Nachzulesen
z.B. hier
Weitere Anzeigen sind nicht zwingend notwendig.
Genäuer gesägt isses sogar noch knapper: Du brauchst am "alten" Motorrad (also nach StVZO, keine EG-Typgenehmigung) überhaupt keine Anzeige, außer einer Einschaltkontrolle für's Abblendlicht. Und als solche reicht die Instrumentenbeleuchtung (Hinterleuchtung vom Tacho).
Für's Fernlicht reicht die Schalterstellung und für den Blinker is ausdrücklich gar nix gefordert.
@GalosGarage:
Alt heißt: ohne EG-Typgenehmigung. Pflicht wurde das für Motorräder ab 2003, davor gibt's ein paar Jahre sowohl als auch. Wenn in deinem Fahrzeugschein (Feld K) oder auf'm Typschild vom Motorad keine e-Nummer steht, ist alles StVZO.