Da ich mal ne kaufmännische Ausbildung genossen habe weiß ich wie Preise kalkuliert werden. Wer zB in seinen Kundenpreis keine Sachen wie Sconto oder Rabatt einrechnet macht was falsch, Kunden die nicht dananch fragen machen auch was falsch aber das tut hier ja nix zur Sache.GeeRacing hat geschrieben: denk doch mal nach - mal angenommen du verkaufst t-shirts. jemand kauft eins für 50 euro, versandkostenfrei (kostet dich aber 5 euro). gefällt ihm nicht, die ware ist aber mängelfrei, er schickt es zurück, der versand kostet ihn nochmal 5 euro. nach deiner meinung verlierst DU jetzt 10 euro, weil es IHM nicht gefällt - findest du das okay? du bist ja derjenige, der davon leben muss.
Wer Versandkosten-/Verpackungskostenfrei anbietet muss diese Kosten mit in seine Kalkulation einbeziehen, ansonsten ist das betriebswirtschaflicher Schwachsinn. Da man alles was man bei einem Händeler im Internet kaufe binnen 14 Tagen kostenfrei zurück schicken kann muss ich also als Verkäufer diese evtl anfallenden Kosten auch in meine Preiskalkulation mit einrechnen. Wenn ich das nicht tue, weil ich meine Mirbewerber unterbieten will muss ich damit rechnen das mir das als Verkäufer auf die Dauer das Genick brechen kann. Dann auf solche Sachen wie Wiedereinlagerungskosten zurück zu greifen ist unseriös und buchhalterisch auch nicht vertretbar, es sei denn der Kunde wird in den AGBs speziell darauf hin gewiesen.